Diese Ticketbedingungen gelten für Veranstaltungstickets und Sonderfahrten der Interessengemeinschaft Nahverkehr Rhein-Neckar e. V., die über unseren Online-Shop oder über unsere Website angeboten werden. Ausnahmen sind ausschließlich nach vorheriger Abstimmung möglich.
Buchung und Zahlung
Mit Abschluss der Bestellung wird ein Ticket für die ausgewählte Veranstaltung gebucht. Die Buchung wird erst nach erfolgreichem Zahlungseingang verbindlich. Bei Zahlung per Vorkasse muss der Betrag rechtzeitig vor der Veranstaltung auf unserem Konto eingehen. Für die Anmietung von Fahrzeugen erfolgt im Nachgang eine Rechnungsstellung mit Zahlungsziel 14 Tage nach Anmietung.
Digitales Ticket und Bestellbestätigung
Unsere Veranstaltungstickets werden digital bereitgestellt beziehungsweise durch die Bestellbestätigung dokumentiert. Bitte bringen Sie die Bestellbestätigung zur Veranstaltung mit, entweder digital auf dem Smartphone oder ausgedruckt.
Feste Veranstaltungstermine
Unsere Tickets gelten für einen festen Veranstaltungstermin oder eine konkret benannte Fahrt. Eine freie Umbuchung auf andere Termine ist nur möglich, wenn dies ausdrücklich angeboten oder individuell durch uns bestätigt wird.
Nichtantritt
Bei Nichtantritt der gebuchten Veranstaltung oder Fahrt besteht kein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises. Dies gilt auch, wenn Gäste verspätet erscheinen und die Fahrt oder Veranstaltung bereits begonnen hat.
Übertragbarkeit
Tickets sind grundsätzlich übertragbar, sofern auf der jeweiligen Veranstaltungs- oder Produktseite nichts anderes angegeben ist. Bei ermäßigten Tickets muss die Berechtigung zur Ermäßigung beim Einstieg oder bei der Kontrolle nachgewiesen werden können.
Änderungen aus betrieblichen Gründen
Historische Fahrzeuge sind besondere Fahrzeuge. Aus technischen, betrieblichen, witterungsbedingten oder organisatorischen Gründen kann es notwendig sein, Fahrzeug, Strecke, Fahrplan, Einstiegspunkt oder Ablauf kurzfristig zu ändern. Solche Änderungen berechtigen nicht automatisch zur Erstattung, sofern die Veranstaltung im Wesentlichen durchgeführt werden kann.
Absage durch die IGN
Sollte eine Veranstaltung durch die IGN abgesagt werden müssen, informieren wir die betroffenen Gäste so schnell wie möglich. In diesem Fall erstatten wir den gezahlten Ticketpreis oder bieten, sofern möglich, einen Ersatztermin an. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Ermäßigungen
Ermäßigte Tickets gelten nur für die jeweils angegebene Personengruppe. Die Berechtigung muss auf Verlangen nachgewiesen werden. Kann kein gültiger Nachweis erbracht werden, kann vor Ort die Zahlung der Differenz zum regulären Ticketpreis verlangt werden.
Kinder, Aufsicht und Sicherheit
Kinder und Jugendliche nehmen nur im Rahmen der jeweiligen Veranstaltungsbedingungen teil. Aufsichtspflichtige Personen sind für die von ihnen begleiteten Kinder verantwortlich. Den Anweisungen des Fahrpersonals, des Begleitpersonals und der Veranstaltungsleitung ist Folge zu leisten.
Speisen, Getränke und Verhalten an Bord
Je nach Veranstaltung können Speisen und Getränke an Bord angeboten werden. Das Mitbringen eigener Speisen und Getränke kann je nach Fahrt ausgeschlossen oder eingeschränkt sein. Rauchen ist in unseren Fahrzeugen nicht gestattet. Gäste haften für Schäden, die sie vorsätzlich oder fahrlässig verursachen.
Barrierefreiheit
Unsere historischen Fahrzeuge entsprechen nicht immer heutigen Standards der Barrierefreiheit. Bitte informieren Sie uns vor der Buchung, wenn besondere Anforderungen bestehen. Wir prüfen dann gerne, welche Möglichkeiten bei der jeweiligen Veranstaltung bestehen.
Sonderfahrten für Verkehrsfreunde, Fotohalte und Besichtigungen
Bei Sonderfahrten für Verkehrsfreunde können Fotohalte, betriebliche Halte, Besichtigungen von Betriebsanlagen oder besondere Programmpunkte vorgesehen sein. Diese Programmpunkte sind freiwillige Zusatzangebote und können aus Sicherheits-, Verkehrs-, Betriebs-, Witterungs- oder organisatorischen Gründen kurzfristig geändert, eingeschränkt oder gestrichen werden. Ein Anspruch auf bestimmte Fotostellen, Halte, Streckenführungen, Fahrzeugeinsätze oder Besichtigungen besteht nicht.
Das Verlassen des Fahrzeugs ist nur nach ausdrücklicher Freigabe durch das Begleitpersonal erlaubt. Gleisbereiche, Betriebshöfe, Werkstätten, Abstellanlagen und andere Betriebsbereiche dürfen nur betreten werden, wenn dies ausdrücklich gestattet wurde. Den Anweisungen des Fahrpersonals, des Begleitpersonals, der Veranstaltungsleitung sowie des jeweiligen Betriebspersonals ist jederzeit Folge zu leisten.
Aus Sicherheits- oder Betriebsgründen können einzelne Personen von Fotohalten, Besichtigungen von Betriebsanlagen oder anderen Programmpunkten ausgeschlossen werden. In besonderen Fällen kann auch die Teilnahme an der gesamten Fahrt verweigert oder beendet werden, insbesondere wenn Anweisungen nicht beachtet werden, der Betriebsablauf gefährdet wird oder ein Verhalten vorliegt, das die Sicherheit anderer Gäste, des Personals oder des Verkehrs beeinträchtigen kann.
In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Erstattung des Ticketentgelts, soweit der Ausschluss durch das Verhalten der betroffenen Person veranlasst wurde. Wir bitten um Verständnis: Historische Sonderfahrten bewegen sich oft in sensiblen Betriebsbereichen. Sicherheit, Rücksichtnahme und ein reibungsloser Ablauf haben daher immer Vorrang.
Drohnenaufnahmen, Stative in Gleisbereichen oder sonstige besondere Foto- und Videoaufnahmen sind nur nach vorheriger Zustimmung der Veranstaltungsleitung und, soweit erforderlich, des jeweiligen Verkehrsunternehmens zulässig. Fahrgäste dürfen sich nicht eigenständig von der Gruppe entfernen oder den Betriebsablauf behindern.
Ergänzende Hinweise
Es gelten zusätzlich die Angaben auf der jeweiligen Veranstaltungs- oder Produktseite. Bei Widersprüchen gehen die konkreten Angaben zur jeweiligen Veranstaltung diesen allgemeinen Ticketbedingungen vor.

